Termine
Montag, 07.10.2024 (20.00 Uhr)
Informationsabend (Vorstellung der Schule, Anmeldeverfahren, Terminvergabe zur Anmeldung, Einschulung, Schulalltag,...) Hier klicken für weitere Informationen.
Freitag, 11.10.2024
7.55 - 8.40 - Gruppe 1
8.45 - 9.30 - Gruppe 2
Tag der offenen Tür (Informationen und Rundgang für Eltern der zuk. Erstklässler)
30. und 31.10.2024
Anmeldung zur Einschulung (nur mit Termin!)
Februar 2025
Versand der schriftlichen Zu- und Absagen zur Aufnahme an der Overberger Schule
ab Mitte Februar 2025
Hospitation Ihres Kindes in der Schule (Sie erhalten hierfür eine schriftliche Einladung)
Freitag, 02.05.2025 (8.45 - 9.30 Uhr)
Hospitation der Vorschulkinder
Montag, 30.06.2025 (20 Uhr)
1. Elternabend
Informationen zu Beschaffung der Unterrichtsmaterialien, Klassenaufteilung, Ablauf des ersten Schultages, etc.
(Sie erhalten hierfür eine schriftliche Einladung)
Dienstag, 26.08.2025
Kennenlernnachmittag der für die OGS angemeldeten Kinder
(Sie erhalten hierfür eine schriftliche Einladung)
Donnerstag, 28.08.2025 (9.00 - 11.30 Uhr)
Einschulung
9 Uhr - Ökumenischer Gottesdienst in der Thomaskirche
10 Uhr - Einschulungsfeier auf dem Schulhof
10.45 - 11.30 Uhr - Erste Unterrichtsstunde der Schulanfänger. Für die Eltern und Angehörigen findet währenddessen eine Bewirtung auf dem Schulgelände statt.
Schulweg
Gewöhnen Sie Ihr Kind schon vor dem Schulbeginn an den Schulweg. Denken Sie daran: Nicht immer ist der kürzeste Weg auch der sicherste. Wir bemühen uns bei der Klassenbildung darum, dass Ihr Kind den Schulweg zusammen mit Klassenkameraden*innen zurücklegen kann. Wahrscheinlich wird Ihr Kind so mühelos lernen, ohne Erwachsenenbegleitung zu Fuß zur Schule zu kommen, was einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Selbstständigkeit bedeutet.
Falls Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommt, stellen Sie eine funktionierende Beleuchtung und das Tragen eines Fahrradhelmes sicher! Kinder ohne Fahrradführerschein sollten nur in Begleitung der Eltern mit dem Fahrrad den Schulweg zurücklegen.
Sollte es unerlässlich sein, dass Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, nutzen Sie als Eltern den Parkplatz der Thomaskirche. Die Kinder gehen die letzten Meter zur Schule zu Fuß.
Wir möchten Sie außerdem bitten, auf andere geeignete Orte/Plätze auszuweichen, um die Kinder kurz aus dem Auto aussteigen zu lassen, damit sie die letzten Meter zur Schule zu Fuß laufen können.
Schulbusverkehr
Gehört Ihr Kind aufgrund der besonderen Bedingungen unseres Schulbezirks (zu langer oder zu gefährlicher Schulweg) zu den Schülern, die am Schülertransport der Stadt Bergkamen durch die VKU teilnehmen, so erhalten Sie hierzu gesonderte Informationen.
Bitte halten Sie Ihr Kind dazu an, den Anweisungen der Busfahrer Folge zu leisten.
Ordnung
Ganz ohne Ordnung geht es nicht. Versehen Sie deshalb gleich zu Beginn alle ausgeliehenen Bücher mit Schutzumschlägen und kennzeichnen Sie alle Dinge Ihres Kindes mit Namen – denken Sie auch an Jacken, Sportbeutel und -kleidung, Stifte, usw. Sie erleichtern uns allen die Arbeit.
Außerdem braucht jedes Kind für die Arbeitsblätter der einzelnen Fächer Heftmappen. Um auch hier ein Ordnungsprinzip für die Schüler*innen erkennbar zu machen, haben wir durch Farben folgende Unterscheidungen getroffen:
Falls Sie Heftumschläge für unerlässlich halten, orientieren Sie sich bitte an diesem Farbkatalog. Bedenken Sie aber bitte, dass wir aus ökologischen Gründen weitgehend auf Plastikmaterialien verzichten.
Sollte einmal etwas vom Besitz Ihres Kindes verloren gegangen und nicht wieder aufzufinden sein, sprechen Sie bitte – möglichst unverzüglich – die Klassenleitung oder den Hausmeister an.
Nicht abgeholte Kleidungsstücke werden von uns in die Altkleidersammlung gegeben.
Stunden- und Pausenordnung
Der Unterricht an der Overberger Grundschule beginnt mit der ersten Stunde um 7.55 Uhr. Eine Viertelstunde vorher versieht eine Lehrkraft auf dem Schulhof die Aufsicht.
Eine Unterrichtsstunde dauert jeweils 45 Minuten. Daran schließen sich kleine oder große Pausen an.
Unsere Stunden- und Pausenordnung sieht demzufolge so aus:
1. Stunde: 7.55 – 8.40 Uhr
2. Stunde: 8.45 – 9.30 Uhr
Frühstückspause
große Pause
3. Stunde: 9.55 – 10.40 Uhr
4. Stunde: 10.45 – 1 1.30 Uhr
große Pause
5. Stunde: 1 1. 45 – 12.30 Uhr
6. Stunde: 12. 30 – 13. 15 Uhr
Frühstückspause
In der Frühstückspause bleiben die Schüler*innen in ihren Klassenräumen. Hier haben sie Gelegenheit, das mitgebrachte Schulfrühstück zu verzehren. Sicher denken Sie daran, dass diese Mahlzeit gesund, abwechslungsreich und umweltfreundlich verpackt sein sollte.
EU Schulprogramm NRW für Obst und Gemüse
Durch das EU-Schulprogramm NRW für Obst und Gemüse wird die Overberger Schule seit dem Schuljahr 2015/2016 kostenlos wöchentlich mit frischem regionalen und saisonalen Obst und Gemüse beliefert. Dieses wird in jedem Klassenraum bereitgestellt, sodass die Kinder sich in der Frühstückspause daran bedienen können.
Pausengestaltung
Für Grundschüler*innen ist das Spielen ein wesentlicher Faktor ihrer Entwicklung. Aus diesem Grund haben wir in Zusammenarbeit mit Schüler*innen und Eltern Pausenspielgeräte wie Seilchen, Bälle, Stelzen, Hüpfbälle, usw. angeschafft. Diese Spielgeräte werden in unserer Spielegarage aufbewahrt und können von den Schüler*innen mit einem Ausweis in der Pause ausgeliehen werden.
Auf dem Schulhof sind verschiedene Spielmöglichkeiten vorhanden (Tischtennisplatten, Hinkelspiele, Spielfelder für verschiedene Ballspiele, etc.), sodass sich die Kinder aktiv beschäftigen können. Neben der asphaltierten Schulhoffläche gibt es einen sog. „Schönwetterbereich“, der Sandspielflächen, Sitz- und Klettergelegenheiten, eine Nestschaukel und eine Betonröhre bietet.
Der zweite Bereich des Schulhofgeländes beinhaltet drei zusätzliche Großspielgeräte (Balancierbalken, Hüpfteil und Klettergerüst). Dort werden den Schüler*innen vielfältige Möglichkeiten geboten, ihre Geschicklichkeit zu erproben und ihren Bewegungsdrang ausleben zu können.
Um die Verletzungsgefahr zu verringern, wurde ein Benutzungsplan erstellt:
Hüpfteil Fußballfeld / Nestschaukel
Montag: 4. Klassen 1. Klassen
Dienstag: 3. Klassen 2. Klassen
Mittwoch: 2. Klassen 3. Klassen
Donnerstag: 1. Klassen 4. Klassen
Freitag: frei für alle Schüler frei für alle Schüler
Während der Regenpausen bleiben die Schüler*innen in ihren Klassenräumen. Es stehen den Kindern in jeder Klasse zusätzlich einige Gesellschaftsspiele mit kurzer Spieldauer zur Verfügung.
Krankheit
Sollte Ihr Kind einmal krank sein und nicht am Unterricht teilnehmen können, geben Sie bitte der Schule gleich am 1.Tag (!) eine Nachricht per Telefon oder E-Mail (Am 1. Tag deshalb, damit wir wissen, dass Ihrem Kind auf dem Schulweg nichts zugestoßen ist).
Tragen Sie bitte bei Wiederaufnahme des Unterrichtsbesuchs die Entschuldigung in den Schulplaner ein. Die entsprechenden Seiten hierfür finden Sie im hinteren Teil des Planers.
Kann Ihr Kind aus Krankheitsgründen noch nicht wieder am Sportunterricht teilnehmen, brauchen wir eine schriftliche Entschuldigung, aus der hervorgeht, ob Ihr Kind vorzeitig nach Hause gehen darf. Wir weisen aber darauf hin, dass grundsätzlich Teilnahmepflicht besteht! Eine schriftliche Abmeldung vom Sportunterricht stellen Sie bitte nur in Ausnahmefällen aus. In der Regel ist es möglich, dass ein leicht erkranktes Kind mit zum Sportunterricht geht und auf der Bank sitzend den Sportunterricht verfolgt.
Beurlaubung
Wenn Sie Ihr Kind aus einem wichtigen Grund vom Unterricht beurlauben lassen möchten, setzen Sie sich bitte rechtzeitig vorher mit der Klassenleitung in Verbindung.
Beurlaubungen bis zu zwei Tagen innerhalb eines Vierteljahres kann die Klassenleitung genehmigen, in darüber hinaus gehenden Fällen muss bei der Schulleitung ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien darf ein*e Schüler*in nicht beurlaubt werden. „Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung“ (Allgemeine Schulordnung § 10). Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist durch eine geeignete Bescheinigung nachzuweisen.
Hinweis zum Ramadan Fest und Opferfest
Schüler*Innen muslimischen Glaubens können sowohl zum Ramadan Fest als auch zum Opferfest für einen Tag auf schriftlichen Antrag beurlaubt werden. Dieser Antrag ist zwei Wochen vor dem Feiertag bei der Klassenleitung oder im Sekretariat einzureichen (siehe Button " Antrag auf Beurlaubung" weiter unten).
Eine Mitteilung am Feiertag durch Anruf oder per E-Mail ist unzureichend.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Fehlen ohne Antrag als unentschuldigt gilt und eine Schulpflichtverletzung darstellt.
Bundesjudendspiele
Jedes Jahr vor den Sommerferien veranstaltet die Schule für alle Klassen die Bundesjugendspiele. Sie dienen auch als Qualifikation für das Stadtsportfest „Leichtathletik“, das von der Stadt Bergkamen ausgeschrieben wird und an dem sich die Overberger Schule stets mit einer Mannschaft beteiligt.
Die Organisation der Bundesjugendspiele, die auf dem neuen Sportplatz Overberge stattfinden, übernehmen die Sportlehrer*innen. Unterstützung bei der Durchführung finden die Lehrer*innen stets bei interessierten Eltern unserer Schulgemeinde.
Im Anschluss an die Spiele treffen sich die Lehrer*innen zur Auswertung der Wettkampfkarten in der Schule. Siegerehrung ist an einem der darauffolgenden Tage nach der großen Pause auf dem Schulhof.
Stadtmeisterschaften zu verschiedenen Sportarten
An den Stadtmeisterschaften der Grundschulen für Fußball, Schwimmen und Leichtathletik nimmt die Overberger Schule regelmäßig teil. Etliche Wochen vor den jeweiligen Veranstaltungen stellen die Sportlehrer*innen eine den Anforderungen entsprechende Mannschaft zusammen, die dann intensiv trainiert wird; u.U. auch außerhalb der regulären Unterrichtszeit.
Sportabzeichen
Im Sportunterricht haben die Schüler*innen die Möglichkeit, nach regelmäßigen Trainingsstunden das Sportabzeichen in Bronze, Silber bzw. Gold abzulegen.
Im Schwimmunterricht können die Schüler*innen ihrem Alter entsprechend Schwimmabzeichen erwerben. Es ist unser Ziel, möglichst jede/n Schüler*in mit dem Jugendschwimmabzeichen Bronze aus der Grundschule zu entlassen.
Laufabzeichen
Seit einigen Jahren trainieren die Schüler*innen der Overberger Schule regelmäßig in den Sportstunden für das Laufabzeichen, das in unterschiedlichen Stufen erworben werden kann, je nach Länge der Lauf- und Ausdauerleistung.
Laufzeiten sind:
Das Laufabzeichen kann im Rahmen eines Projekttages im September erworben werden.
Schwimmunterricht in Klasse 3
An der Overberger Schule beginnt die Schwimmausbildung in Klasse 3.
Unsere Schwimmlehrer vermitteln Ihrem Kind Spaß und Bewegung im und mit dem Element Wasser.
Das Ziel des Schwimmunterrichtes besteht darin, dass jeder Schüler das Schwimmen erlernt bzw. vorhandene Fertig- und Fähigkeiten erweitert und festigt und somit WASSERSICHERHEIT im tiefen Wasser erlangt.
Ökumenische Gottesdienste im Rahmen des Religionsunterrichts
An der Overberger Schule gibt es im Rahmen des Religionsunterrichts regelmäßige ökumenische Schulgottesdienste. Sie finden in Zusammenarbeit mit dem evangelischen Pastor Herrn Hielscher statt. Hier erfolgt zwischen Herrn Pastor Hielscher und den Religionslehrer*innen eine thematische Absprache, die sich in erster Linie am Arbeitsplan für Religion orientiert.
Zu Beginn des Schuljahres werden die Gottesdiensttermine abgestimmt.
Ökumenischer Gottesdienst aus besonderem Anlass
In der Adventszeit oder zum Neuen Jahr wird ein ökumenischer Gottesdienst in der Thomaskirche durchgeführt, an dem alle Schüler*innen und Lehrer*innen unserer Schule teilnehmen. Die alljährliche Einschulungsfeier wird auch von einem ökumenischen Gottesdienst begleitet.
Die Planung erfolgt gemeinsam mit den Kirchenvertretern durch die Religionslehrer*innen. Schüler*innen aller Klassen sind aktiv bei der Durchführung beteiligt.
Neue Medien
Die Overberger Schule verfügt über 60 Schüler- iPads und einen Computer in jedem Klassenraum. Alle Klassenräume sind mit einem interaktiven Whiteboard ausgestattet.
In den beiden ersten Schuljahren streben wir im Zusammenhang mit den neuen Medien an, die Schüler*innen mit dem Computer/iPad und der darauf installierten Software vertraut zu machen und den Umgang mit der Technik zu erlernen. Die Nutzung der Medien zur Vermittlung von Unterrichtsinhalten beginnt gerade im Hinblick auf das Lernen auf Distanz ab dem 1. Schuljahr.
In der dritten und vierten Klasse wechselt der Schwerpunkt beim Einsatz neuer Medien in Richtung einer gezielten Unterstützung des unterrichtlichen Geschehens.
‚Medienkompetenz fördern‘ sowie lernförderlicher Distanzunterricht und Mischformen aus Distanz- und Präsenzunterricht, stellen hohe Anforderungen an die Medienkompetenz der Schüler*innen dar und werden durch die Landesregierung NRW (Materialien des Medienpasses NRW) unterstützt. Hierfür gilt der Medienkompetenzrahmen NRW als orientierende Grundlage.
Unabhängig von den schwerpunktmäßig unterschiedlichen Zielsetzungen nutzen wir die neuen Medien wie folgt:
* Verwendete digitale Tools für das Lernen auf Distanz:
Auf allen Rechnern ist derzeit folgende Software installiert:
Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)
An unserer Schule wird herkunftssprachlicher Unterricht in russischer und in türkischer Sprache unterrichtet.
Voraussetzung für die Teilnahme sind Grundkenntnisse in der Sprache. Die Schüler*innen müssen die alltägliche Herkunftssprache verstehen und mindestens kurze Sätze in der Herkunftssprache sprechen können.
Die Staatsangehörigkeit spielt für die Teilnahme keine Rolle.
Unterricht in der Herkunftssprache macht das Erlernen der deutschen Sprache leichter.
Es gibt aber auch weitere Vorteile:
Die Lehrkraft, die den herkunftssprachlichen Unterricht erteilt, ist Muttersprachler*In und Beschäftigte/r des Landes NRW.
Für die Teilnahme am HSU ist eine Anmeldung erforderlich. Bei Interesse füllen Sie bitte das Anmelde-Formular aus und geben dieses im Sekretariat Ihrer Schule (Stammschule) ab.
Der Unterricht dauert 90 Minuten und findet wie folgt statt:
Russisch: montags
Türkisch: donnerstags
Den genauen Termin und alle weiteren Informationen erhalten Sie nach der Anmeldung Ihres Kindes direkt von der HSU-Lehrkraft.
Versicherung
Ihr Kind ist während der Unterrichtszeiten in und außerhalb der Schule sowie auf dem Schul- und Heimweg unfallversichert. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang den Beginn der Schulhofaufsicht vor Beginn der ersten Stunde um 7.40 Uhr und schicken Sie Ihr Kind nicht zu frühzeitig auf den Weg.
Bei einem Schulunfall, der eine ärztliche Versorgung des Kindes notwendig macht, werden die Eltern umgehend von uns benachrichtigt.
Bei einem Wegeunfall benachrichtigen Sie bitte die Schule.
Gelegentlich kommt es vor, dass aufgrund einer Verletzung, die Ihr Kind in der Schule erlitten hat und über die es uns nicht in Kenntnis gesetzt hat, nachmittags doch noch ärztlicher Rat oder Hilfe in Anspruch genommen werden muss. In einem solchen Fall geben Sie uns bitte auch Bescheid.
Übergang Grundschule - weiterführende Schule
Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Sekundarstufe I - Broschüre des Ministeriums für Schule und Bildung NRW
Entscheidungshilfe - Die richtige Schule für mein Kind
Übergangsprotokoll 2: Grundschule - Sekundarstufe I
Anmeldetermine für die 5. Klasse im Schuljahr 2024/25 der Bergkamener weiterführenden Schulen