Beurlaubung


Wenn Sie Ihr Kind aus einem wichtigen Grund vom Unterricht beurlauben lassen möchten, setzen Sie sich bitte rechtzeitig vorher mit dem Klassenlehrer in Verbindung.

Beurlaubungen bis zu 2 Tagen innerhalb eines Vierteljahres kann der Klassenlehrer genehmigen, in darüber hinaus gehenden Fällen muss bei der Schulleitung ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien darf ein Schüler nicht beurlaubt werden. „Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung“ (§ 43 SchulG).